Heute Gast im Blog: die Parkscheibe
Bei unserem Besuch des Einkaufszentrums in Täby vor einiger Zeit ist mir auf dem dortigen Parkplatz aufgefallen, dass viele verwendete Parkscheiben in den Autos nicht das “gewohnte” Blau zeigten. Im Gegenteil, viele hatten auf der vorderen Seite großflächige Werbung. Am Wochenende waren wir nun im Einkaufszentrum Sickla und das linke Modell einer Parkscheibe stammt vorn dort:
Habe ich mir bisher nicht wirklich Gedanken um das Aussehen einer Parkscheibe gemacht, wollte ich nun mal herausfinden, ob es denn einen Grund für das einheitliche Blau in Deutschland gibt. Meine Recherche hat mir gezeigt, die Bürokratie in Deutschland regelt das Aussehen in der StraßenVerkehrs-Ordnung (StVO) unter: § 41 Abs. 2 Nr. 8, Bild 291
So hat eine gültige Parkscheibe eine Mindestmaße von 15 x 11 cm ( wichtig z.B. für Italiener und Schweizer mit kleineren Parkscheiben ) und seit 1989 aufgrund der Vereinheitlichung in den CEMT-Ländern* eine 24 Stunden-Anzeige. Ebenfalls ist dort geregelt, in welcher Drehreihenfolge die Stundenanzeige (in Uhrzeigerrichtung) läuft ( 10 – 11 – 12 … statt 12 – 11 – 10 … ). Die StVO sehr genau nehmende Politessen haben wohl schon Knöllchen vergeben, wenn diese Normen nicht eingehalten wurden.
* CEMT-Länder = inzwischen (fast ?) alle Länder innerhalb der EU, dazu gehört also auch Schweden.
Siehe: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, parkscheiben.com, burning-out.de
In Schweden scheint diese detailierte Regelung für die P-Skiva nicht beim Vägverket bzw. beim Transport Styrelsen aufgenommen worden zu sein. Dort steht nur, wann eine P-Skiva zu verwenden ist und wie die richtige Zeit einzustellen ist.
Bleibt die Frage: Bekomme ich nun als Inhaber eines schwedischen Fahrzeuges mit einer schwedischen “Werbe”-Parkscheibe bei einem Besuch in Deutschland auf einem entsprechenden Parkplatz ein Knöllchen, trotzdem ich die Zeit richtig eingestellt habe?